• Das OK der Bieler Lauftage ist bestrebt, durch umfangreiche Streckenführungs- und Streckensicherungs-Massnahmen ein Optimum an Sicherheit auf den Laufstrecken zu gewährleisten.
  • Es ist allerdings nicht möglich, eine Schlaufe von 100 Kilometern während Stunden vollständig verkehrsfrei zu halten.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verhalten sich deshalb auch selbstverantwortlich und rücksichtsvoll gegenüber den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie den Fussgängern und den anderen Verkehrsteilnehmern.
  • Sie befolgen insbesondere auch die folgenden Grundsätze:
    •  «Sicherheit durch Sichtbarkeit»;
    • das Tragen von reflektierender Kleidung und das Mitführen einer Stirnlampe oder einer anderen geeigneten Beleuchtung wird dringend empfohlen (die Strecke ist nicht durchgehend beleuchtet)
    • Der Lauf muss auf der vorgegebenen und beschilderten Strecke absolviert werden
    • Die Weisungen der Streckenposten sind verbindlich zu befolgen
    • Querungen von Hauptachsen erfolgen in der Regel auf Fussgängerstreifen
    • Ab Kappelen sind, wenn vorhanden, die Trottoirs zu benutzen
  • Zusatz für die Begleitvelos:
    • Auf nicht vollständig abgesperrten Streckenabschnitten gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Ausrüstung und Verhalten.