Allgemeine und Wettkampfbestimmungen
- Allgemeine Bestimmungen
- Wettkampfbestimmungen
- Sicherheitshinweise
- Datenschutz
- Regelung Prämien
Allgemeine Bestimmungen
- Mindestalter für Teilnahme am 100km-Lauf: 18 Jahre; Mindestalter für Schweizer Meisterschaft 100 km: 18 Jahre.
- Die Anmeldung erfolgt online über www.100km.ch
- Es erfolgt keine separate Anmeldebestätigung für Angemeldete (siehe laufend aktualisierte Startliste auf www.100km.ch)
- Im Falle einer Abmeldung der Läufer oder Läuferinnen werden die Anmeldegebühren nicht zurückerstattet. Ein Übertrag auf ein Folgejahr ist nicht möglich
- Im Falle einer Absage aufgrund höherer Gewalt (bspw. Covid-19) können die angemeldeten Läufer und Läuferinnen ihr Startgeld spenden, oder eine Rückvergütung von 60% der Kosten verlangen. Der Übertrag des Startgeldes auf ein Folgejahr ist nicht möglich
- Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung via Online-Anmeldung Datasport.
- Ummeldungen sind ausschliesslich per Mail an die Geschäftsstelle (info@100km.ch) gegen eine Gebühr je nach Kategorie möglich. Der allfällige neue Läufer oder Läuferin hat eine schriftliche Bestätigung des bereits angemeldeten Läufers vorzuweisen.
- Die Startnummern (inkl. Coach Nummern) werden von Datasport versendet. Läufer und Läuferinnen welche im Ausland wohnhaft sind oder Läufer und Läuferinnen welche sich nach Ende Mai anmelden müssen die Startnummer vor Ort abholen.
- Die Start- und Ranglisten erscheinen auf www.100km.ch
- Mit der Anmeldung erklären sich die Läufer und Läuferinnen einverstanden, dass ihre übermittelten Adressdaten an die Sponsoren, die offiziellen Fotografen der Bieler Lauftage, andere Laufveranstalter, Swiss Running und an Swiss Athletics weitergegeben werden dürfen. Es ist zu beachten, dass die Daten auch über die Verbreitung der Ranglisten weiteren Dritten bekannt gegeben werden können.
- Läufer und Läuferinnen der Bieler Lauftage erklären sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass während der Veranstaltung Filmaufnahmen, Fotos und Interviews ohne Vergütungsanspruch gemacht werden können.
- Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Personen- oder Sachschäden ab. Der Abschluss von Versicherungen (Krankheit, Unfall, Haftpflicht) ist Sache der Läufer und Läuferinnen. Mit der Anmeldung bestätigen die Läufer und Läuferinnen, über den nötigen Versicherungsschutz und über die erforderlichen Trainingsvorbereitungen zu verfügen.
- Der Veranstalter behält sich Änderungen oder die Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Auflagen vor.
- Die Policy-Empfehlungen für Datenschutz haben Gültigkeit. Diese sind unter https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home.html zu finden.
- Die Preise werden nur an der Siegerehrung abgegeben und nicht versandt. Keine Abgabe an Dritte.
- Fundgegenstände werden bis 1 Monat nach dem Lauf aufbewahrt und können, falls vorhanden unter info@100km.ch angefordert werden. Allfällige Versandkosten gehen zulasten des Besitzers.
- Einsprachen bezüglich Ranglisten und Ergebnissen können bis maximal 2 Wochen nach dem Lauf an info@100km.ch eingereicht werden. Alle später eintreffenden Einsprachen und Anmerkungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Wettkampfbestimmungen
Mit der Anmeldung erklären die Läufer und Läuferinnen, die Allgemeinen Bestimmungen und die Wettkampfbestimmungen zu akzeptieren und verpflichten sich, diese strikte einzuhalten.
- Die Zeitmessung erfolgt mit Einweg-Transponder, der an der Startnummer angebracht ist.
- Die Medaille wird nach Einlaufen ins Ziel abgegeben.
- Die Urkunde kann auf www.100km.ch/Rangliste selbst heruntergeladen und ausgedruckt werden.
- Der Lauf ist auf der vom Veranstalter gekennzeichneten Strecke zu absolvieren. Die Benützung fremder Mittel (Fahrräder, Autos usw.) ist strikte untersagt. Beschwerden und Einsprachen gegen Disqualifikationen müssen bis 2 Stunden nach deren Verfügung schriftlich beim Schiedsgericht der Bieler Lauftage eingereicht werden. Das Schiedsgericht entscheidet endgültig, ein weiterer Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Es können nur Läufer und Läuferinnen klassiert werden, die über sämtliche Kontrollzeiten und Kontrollstempel verfügen. Läufer und Läuferinnen ohne Einweg-Transponder werden nicht klassiert.
- Nur gut vorbereitete Läufer und Läuferinnen sind den Herausforderungen der Bieler Lauftage gewachsen. Die Läufer und Läuferinnen nehmen auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung an den Bieler Lauftagen teil. Der Veranstalter übernimmt bei Unfällen, Folgeschäden oder Krankheiten keine Haftung. Den Läufer und Läuferinnen wird empfohlen, sich gründlich und während längerer Zeit auf den Wettkampf vorzubereiten. Der Veranstalter hat das Recht, angeschlagene Läufer und Läuferinnen aus gesundheitlichen Gründen zeitweise oder ganz aus dem Rennen zu nehmen oder ihnen den Start zu verweigern. Entscheidungsbefugt ist die Rennleitung der Rennarzt oder das OK
- Teilnehmende, die nach den Schliesszeiten der Streckenposten ankommen, werden aus dem Rennen genommen, d.h. es werden ihnen Einwegtransponder und Startnummer abgenommen.
- Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Sportlerinnen und Sportler unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte (siehe auch www.dopinginfo.ch).
- Reglement und Zulassungsbedingungen für die Schweizermeisterschaft 100 km unter «Allgemeine Wettkampfbestimmungen Schweizer Meisterschaft 100 km»
- Das Schiedsgericht wird jeweils vom OK Bieler Lauftage bestimmt und arbeitet unabhängig.
- Allfällige Beschwerden können am Info-Stand eingereicht werden.
Sicherheitshinweise
- Das OK der Bieler Lauftage ist bestrebt, durch umfangreiche Streckenführungs- und Streckensicherung Massnahmen ein Optimum an Sicherheit auf den Laufstrecken zu gewährleisten.
- Es ist allerdings nicht möglich, eine Schlaufe von 100 Kilometern während Stunden vollständig verkehrsfrei zu halten.
- Die Läufer und Läuferinnen verhalten sich deshalb auch selbstverantwortlich und rücksichtsvoll gegenüber den anderen Läufer und Läuferinnen sowie den Fussgängern und den anderen Verkehrsteilnehmern.
- Sie befolgen insbesondere auch die folgenden Grundsätze:
- «Sicherheit durch Sichtbarkeit»;
- das Tragen von reflektierender Kleidung und das Mitführen einer Stirnlampe oder einer anderen geeigneten Beleuchtung wird dringend empfohlen (die Strecke ist nicht durchgehend beleuchtet)
- Der Lauf muss auf der vorgegebenen und beschilderten Strecke absolviert werden
- Die Weisungen der Streckenposten sind verbindlich zu befolgen
- Querungen von Hauptachsen erfolgen in der Regel auf Fussgängerstreifen
- Ab Kappelen sind, wenn vorhanden, die Trottoirs zu benutzen
- Zusatz für die Begleitvelos:
- Auf nicht vollständig abgesperrten Streckenabschnitten gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Ausrüstung und Verhalten.
Datenschutz-Policy des Vereins Swiss Runners
- Die Vereinsmitglieder von Swiss Runners verpflichten sich, bei der Organisation und Durchführung von Laufveranstaltungen die folgenden Grundsätze des Datenschutzes einzuhalten.
- Bekenntnis zum Schutz der Personendaten
Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Läuferinnen und Läufer ist uns wichtig. Eine Verletzung des Datenschutzes kann zu einem Verlust des Vertrauens der Läuferinnen und Läufer sowie der Öffentlichkeit führen und die Durchführung von Laufveranstaltungen gefährden. - Datensparsamkeit
Wir bearbeiten immer nur so viele Daten, wie für den angestrebten Zweck unbedingt erforderlich sind.
Für die Anmeldung und Durchführung der Laufveranstaltung werden von den Läuferinnen und Läufern nur der Name, der Vorname, das Geburtsjahr und die Adresse sowie für die Online-Anmeldung die E-Mail-Adresse als zwingende Angaben gefordert.
Weitere Daten werden nur auf freiwilliger Basis und nur dann erhoben, wenn es für die Erbringung einer weiteren Leistung erforderlich ist.
In Ranglisten werden nur der Name, der Vorname, der Jahrgang, der Wohnort, die Kategorie und die Laufzeit publiziert. Eine Publikation der vollständigen Adresse erfolgt nicht. Die Publikation der Ranglisten im Internet erfolgt nur auf der Website des Veranstalters sowie auf der Website von Datasport.
Wir löschen oder archivieren nicht mehr benötigte Daten. - Transparente Information
Wir können davon ausgehen, dass die Läuferinnen und Läufer in alle Datenbearbeitungen, welche unmittelbar mit der Organisation und Durchführung der Laufveranstaltung zusammenhängen, wie z.B. die Zustellung der Startnummer und von Informationen zur Laufveranstaltung, mit der Anmeldung automatisch einwilligen.
Über sämtliche Datenbearbeitungen, welche nicht unmittelbar mit der Organisation und Durchführung der Laufveranstaltung zusammenhängen sowie über deren Zwecke informieren wir die Läuferinnen und Läufer bei der Anmeldung und auf der Website.
Dazu gehören unter anderem auch die Veröffentlichung der Daten einschliesslich Laufzeit und Startnummer im Internet und in den Printmedien sowie die Weitergabe der Daten an Drittfirmen. - Weitergabe von Daten an Drittfirmen
Wir geben Personendaten nur an Drittfirmen weiter, welche sich vertraglich verpflichten, die Daten nur für einen bestimmten, genau bezeichneten Zweck zu bearbeiten.- Sofern das geltende Datenschutzrecht dies erlaubt, gehen wir von Ihrer Einwilligung für die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten wie Name und Vorname, Privatadresse (Strasse, Nr. PLZ und Ort), Geburtsdatum, Telefonnummer, – und E-Mail-Adresse an Partner (z.B. Foto- und Videoservice) aus, sofern Sie die Weitergabe der Daten nicht durch eine Mitteilung an folgende Post- oder Mailadresse untersagen: Verein Bieler Lauftage, c/o Eventra GmbH oder info@100km.ch . Diese Partner dürfen die Daten für deren eigene Dienstleistungen oder Werbezwecke sowie im Fall von Sponsoren für gezielte, mit dem Veranstalter vorgängig abgesprochene Anschriften und Telefonaktionen (insbesondere für den Sponsor SWICA) im Zusammenhang mit dem Laufevent verwenden. Sie können die Einwilligung zur Weitergabe der Daten an Dritte jederzeit widerrufen.
- Wir holen vor der Weitergabe von personenbezogenen Daten an Drittfirmen, welche die Daten für eigene Zwecke bearbeiten (Fotoservice, Sponsoren, Zeitungen, TV-Sender, Internetdienste, etc.) die Einwilligung der Läuferin oder des Läufers ein.
Wir verweisen zu diesem Zweck bei der Anmeldung (sei es auf Papier oder via Internet) auf die Datenschutzerklärung des Vereins Swiss Runners und geben zusätzlich ausführlichere Informationen auf der Website. Die Datenschutzerklärung und die Informationen auf der Website werden regelmässig auf ihre Aktualität überprüft und bei Bedarf an die aktuellen Verhältnisse angepasst. - Die Läuferin und der Läufer erhalten die Möglichkeit, die Weitergabe der Daten an Dritte zu untersagen oder einzuschränken. Wir geben bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse sowie unsere Postadresse an, an die sich die Läuferin oder der Läufer wenden kann, wenn sie oder er mit der Datenweitergabe nicht einverstanden ist. Die Datenweitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn die Läuferin oder der Läufer keine Mitteilung gesendet hat.
Running-Mitgliedschaft
Mit deiner Anmeldung wirst du gleichzeitig Running-Mitglied von Swiss Athletics und des Dachverbandes Swiss Olympic. Dafür geben wir deinen Namen sowie deine E-Mail-Adresse an Swiss Athletics weiter. Deine Daten werden ausschliesslich für den Eintrag als Mitglied verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Mitgliedschaft ist für dich kostenlos und läuft (nach einem Jahr) am Ende des folgenden Kalenderjahres aus. Weitere Informationen unter www.swiss-running.ch/datenschutz.
Du kannst die Einwilligung zur Weitergabe deiner Daten an Swiss Athletics jederzeit schriftlich per E-mail an info@100km.ch widerrufen.
- Form der Weitergabe
Wir geben Daten in Papierform und auf elektronischem Weg weiter. Die Übergabe von Daten in Papierform erfolgt mit eingeschriebenem Brief oder persönlich an die verantwortliche Person. Bei der elektronischen Weitergabe von personenbezogenen Daten verwenden wir verschlüsselte E-Mails. - Outsourcing der Datenbearbeitung
Unternehmen, welche für die Organisation und Durchführung der Laufveranstaltungen für uns tätig sind, wie z.B. im Rahmen der Zeitmessung, der Online-Anmeldung, etc., bearbeiten die Daten in unserem Auftrag und nur für unsere Zwecke.
Gemäss Gesetz sind wir verpflichtet, die Datenbearbeitung durch diese Unternehmen zu kontrollieren und diese zu verpflichten, die Daten nicht für eigene Zwecke zu bearbeiten oder an Dritte weiterzugeben. Uns ist bewusst, dass wir gegenüber den betroffenen Läuferinnen und Läufern für allfällige Fehler, den diese Unternehmen bei der Datenbearbeitung begehen, selbst verantwortlich sind. - Auskunftsrecht
Die Läuferinnen und Läufer haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über sie bearbeitet werden.
Wir organisieren unsere Datenbearbeitung so, dass wir den Läuferinnen und Läufern innert angemessener Frist das Auskunftsrecht gewähren können. Wir stellen sicher, dass die Daten auf Verlangen berichtigt oder gelöscht werden können. Die Auskunft, Berichtigung oder Löschung kann nur verweigert werden, wenn wir zur Bearbeitung der Daten gesetzlich verpflichtet sind oder wir ein überwiegendes Interesse geltend machen können.
Wir geben bei der Anmeldung zu den Laufveranstaltungen eine E-Mail- und eine Postadresse an, an welche Fragen gerichtet werden können. - Datensicherheit
Wir ergreifen angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Sicherung der Daten unserer Läuferinnen und Läufer vor absichtlicher oder zufälliger Vernichtung oder Verfälschung sowie vor dem Zugriff unberechtigter Dritter.
Werden die Daten durch einen Outsourcingpartner wie z.B. Datasport oder Mikatiming bearbeitet, dann versichern wir uns, dass diese die Vorgaben der Datensicherheit einhalten, ständig kontrollieren und verbessern. - Verantwortung
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Datenschutz-Policy liegt bei jedem Mitarbeitenden, der Daten bearbeitet. Der OK-Ausschuss kontrolliert regelmässig, ob die Mitarbeitenden die Datenschutz-Policy einhalten und sanktioniert Missbräuche und Verstösse
Anmeldung der Datensammlung beim EDÖB
Wir melden unsere Datensammlungen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten an. - Geltungsbereich
Die Datenschutz-Policy wurde durch den Vorstand des Vereins Swiss Runners erlassen und wird durch den OK-Ausschuss jedes Veranstalters für den eigenen Bereich in Kraft gesetzt.
August 2022